Die Verbände und Einrichtungen der Johanniter können Ihren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern nach eigenem Ermessen Prämien, z. B. für die Neuwerbung von Kunden anbieten.
Steuerrechtlicher Hinweis
Wir weisen die Verbände darauf hin, dass die Vergabe von Prämien an Mitarbeiter als Sachbezüge im Sinne des § 8 Abs. 2 EStG steuerpflichtig ist, sofern sie eine Freigrenze von 44 Euro pro Kalendermonat und Mitarbeiter übersteigen.
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Die Verbände und Einrichtungen der Johanniter können Ihren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern nach eigenem Ermessen Prämien, z. B. für die Neuwerbung von Kunden anbieten.
Steuerrechtlicher Hinweis
Wir weisen die Verbände darauf hin, dass die Vergabe von Prämien an Mitarbeiter als Sachbezüge im Sinne des § 8 Abs. 2 EStG steuerpflichtig ist, sofern sie eine Freigrenze von 44 Euro pro Kalendermonat und Mitarbeiter übersteigen.